Wohnen & Ortsbild - Wohnbauentwicklung
Hier sind die Soll- Ziele und Maßnahmen für das Letziel der zukünftigen Wohnbauentwicklung der Gemeinde dargestellt. Die ausführliche Beschreibung finden Sie hier.
Zur Erinnerung:
Leitziel: Welche Vision wird verfolgt?
Soll-Ziel: Was genau soll erreicht werden?
Maßnahme: Wie soll das Ziel und die Vision erreicht werden?
Leitziel 1
Soll-Ziel 1.1
Maßnahmen zum Soll-Ziel 1.1
Suche nach mittel- bis langfristig geeigneten wohnbaulichen Entwicklungsflächen und Prüfung von Flächenalternativen für Einfamilienhausbebauung
Zeithorizont: mittel- bis langfristig
Zielgröße: Suche nach mittel- bis langfristig geeigneten wohnbaulichen Entwicklungsflächen für ca. 330 bis 850 Wohneinheiten (WE), je nach Bevölkerungsentwicklungsziel, in Einfamilienhaustypen bis zum Jahr 2035
- Szenario konstante Bevölkerung etwa 328 WE
- Szenario Entwicklung nach Kreisprognose etwa 620 WE
- Szenario konstante Zuwanderung der letzten 10 Jahre etwa 850 WE
Beteiligte:
- Gemeinde
- Eigentümer*innen
- Kreis Pinneberg
Bemerkung: Der Planungsgrundsatz der Gemeinde sieht eine flächensparende, behutsame Eigenentwicklung vor. Die Realisierung von Baulücken und Innenentwicklungspotenzialen allein wird hierfür jedoch nicht ausreichen. Eine sorgfältige und vorausschauende Suche nach geeigneten Flächen zur Realisierung von Einfamilienhäusern ist daher zusätzlich erforderlich. Die einmalig erprobten Kriterien der Vergabepraxis (junge Familien, eigene Bevölkerung, wie im Gebiet Moorkampsring durchgeführt) sollten hierbei erneut Verwendung finden. Potenzielle Entwicklungs- und Nachverdichtungsflächen sind im Analysekapitel Wohnbauflächenpotenziale beschrieben.
Überprüfung (Monitoring):
- Bereitstellung von Bauflächen für ca. 330 bis 850 Wohneinheiten, je nach Bevölkerungsentwicklungsziel, in Einfamilienhaus-bauweise bis zum Jahr 2035 (die Herleitung der WE-Spanne erfolgt in der Analyse im Bericht)
Förderung der Innenentwicklung unter Beibehaltung des gemeindlichen Charakters
Zeithorizont: dauerhaft
Zielgröße: Aktive Begleitung der Entwicklung der wenigen vorhandenen Innenentwicklungspotenziale
Beteiligte:
-
Eigentümer*innen
-
Gemeinde
-
Kreis Pinneberg
Bemerkung: Die wenigen vorhandenen Baulücken und Innenentwicklungsflächen sollen gegenüber den sonstigen Bauflächen ohne Planungsrecht priorisiert entwickelt werden. Die Entwicklungsinteressen der Eigentümer*innen (Initiativrolle) sind hierbei Grundvoraussetzung. Anlassbezogen kann auch eine Teilung von großen Grundstücken geprüft werden.
Überprüfung (Monitoring):
-
Nutzung der Innenentwicklungspotenziale
Aufbau und Pflege eines Bauflächenkatasters für Innenentwicklungsflächen
Zeithorizont: kurzfristig
Zielgröße: Aufbau und Pflege eines Bauflächenkatasters auf Grundlage der Flächenbetrachtung im Analysekapitel Wohnbauflächenpotenziale
Beteiligte:
- Kreis Pinneberg
- Gemeinde
- Eigentümer*innen
Bemerkung: Für eine erfolgreiche Innenentwicklungsstrategie ist ein aktuelles Kataster potenzieller Flächen erforderlich. Nach dem einmaligen Aufbau besteht die Arbeit in der regelmäßigen Pflege des Katasters. Aufgrund des Pflegeaufwandes ist die Umsetzung auf Kreisebene oder SUK-Ebene anzusehen.
Überprüfung (Monitoring):
- Prüfung der Innenbereichsentwicklungspotenziale (alle 2-5 Jahre)
Minimierung und zukünftig bestmögliche Vermeidung von Gemengelagen und Folgekonflikten
Zeithorizont: dauerhaft
Zielgrößen: Minimierung und zukünftig bestmögliche Vermeidung von Gemengelagen (Nebeneinander verschiedener Nutzungen mit unterschiedlichen Interessen) und Folgekonflikten durch:
- Auf alle Nutzergruppen abgestimmte Nutzungskonzepte und Planungen
- Integrative Betrachtung der Belange aller Nutzergruppen bei Abwägungsprozessen
- Bestmöglicher Abbau von bestehenden Konflikten durch die Erarbeitung von Lösungsansätzen gemeinsam mit den Bewohnenden der betroffenen Gebiete
- Umsetzung eines integrativen Verkehrskonzeptes und einer zukunftsfähigen Gewerbeentwicklungsstrategie (siehe entsprechende Kapitel Gewerbe und Verkehr)
Beteiligte:
- Gemeinde
- Bevölkerung
- Wirtschaftsförderung
- Gewerbetreibende
- Fachplanende
Bemerkung: Es bestehen in den mit den Gewerbegebieten benachbarten Wohngebieten Gemengelagen. Es kommt hier in den direkten Nachbarschaften zu Konflikten. In der Bürgerbeteiligung sind diese deutlich zum Ausdruck gekommen. In dem bereits aufgenommenen Dialog zwischen der Gemeinde, den Bewohnenden der betroffenen Wohngebiete und den Gewerbetreibenden gilt es auch weiterhin Lösungen für den Abbau akuter Konflikte zu finden. Langfristig obliegt der Gemeinde die Aufgabe, Konflikte dieser Art durch eine vo-rausschauende und abgestimmte Entwicklungsplanung bestmöglich zu verhindern.
Monitoring:
- Weiterführung des Dialogprozesses zum Abbau bestehender akuter Konflikte
- Durchführung vereinbarter Maßnahmen
- Bestmögliche Vermeidung neuer Konflikte durch vorausschauende Planung
Reduzierung der Verkehrslärmbelastungen durch die A 23 in den Wohngebieten
Zeithorizont: kurzfristig
Zielgröße: Reduzierung der Verkehrslärmbelastungen durch die A 23 in den Wohngebieten durch:
- Lückenschlüsse der Lärmschutzwände,
- Prüfung von Maßnahmen wie Flüsterasphalt, Geschwindigkeitsreduzierung, Überdeckelung etc.
Beteiligte:
- Gemeinde
- Straßenbaulastträger
- Nachbargemeinden
- Anlieger
Bemerkung: Entlang der Autobahn und den Abfahrten bestehen große Lücken in der Lärmschutzwand, bzw. ist teilweise kein Lärmschutz vorhanden. Diese Lücken sollten geschlossen werden. Hier soll gemeinsam mit den Anliegern, Gewerbetreibenden und Nachbargemeinden für gesunde Wohnverhältnisse gesorgt werden.
Überprüfung (Monitoring):
- Umsetzung von lärmreduzierenden Maßnahmen