Bürgerbeteiligung Rellingen

Gewerbe & Einzelhandel

Das Handlungsfeld Gewerbe und Einzelhandel umfasst die Belange des lokalen Gewerbes sowie der Nahversorgung in der Gemeinde und der Einzelhandelsangebote im Ortskern Rellingen.

Rellingen verzeichnet allgemein eine positive Beschäftigtenentwicklung. Diese Entwicklungen sind das Resultat eines Wachstums in na-hezu allen Branchen und zieht eine verstärkte Nachfrage nach Gewerbeflächen nach sich. Das ohnehin knappe Flächenangebot in der Gemeinde muss daher sorgsam für die einzelnen Nutzungsgruppen (Wohnen, Gewerbe etc.) entwickelt werden. Aufgrund der unmittelba-ren Nähe der bestehenden Gewerbegebiete zu den Wohngebieten in Neu-Egenbüttel und Krupunder bestehen hier Gemengelagen und daraus resultierend vermehrt Konflikte, insbesondere durch Verkehre.

Die zukünftige Aufgabe und das wesentliche Ziel für die Gewerbeentwicklung Rellingens besteht somit darin, einerseits die lokalen und regionalen Gewerbefunktionen weiterhin zu stärken und andererseits die bestehenden Konflikte der Gemengelagen möglichst zu reduzieren und durch zukünftige Gewerbeentwicklungen bestenfalls keine neuen Gemengelagenkonflikte zu produzieren.

In Rellingen stehen aktuell keine direkt verfügbaren Gewerbeflächen mehr zur Verfügung, lediglich eine Einmietung ist noch vereinzelt möglich. Im Spannungsfeld der begrenzten Flächenkapazitäten gilt es, in einer engen Abwägung mit den Wohnfunktionen geeignete Flächen für die Gewerbeentwicklung zu finden. Ein besonderer Fokus beim Verkauf der wertvollen Flächen sollte auf die (Eigen-) Entwicklungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe gelegt werden (z.B. Im Gewerbegebiet Tangstedter Chaussee). Ein enger Austausch mit den Gewerbetreibenden, wie er bereits durch die Wirtschaftsförderung in Rellingen gepflegt wird, ist dabei obligatorisch.

Durch den bereits in Rellingen eingetretenen Tertiarisierungsprozess (Wandel der örtlichen Wirtschaft zu einer dienstleistungsgeprägten Wirtschaftsstruktur) ergeben sich zusammen mit der Digitalisierung neue Entwicklungschancen. Betriebe sollten durch die Gemeinde / Wirtschaftsförderung begleitet werden und Ermöglichungsräume sowie geeignete Rahmenbedingungen für eine Qualitätsstrategie entwi-ckelt werden. Im Zusammenhang mit den Chancen der Digitalisierung für die Gewerbetreibenden sind auch die Chancen für die Arbeitnehmenden durch flexible Arbeitsmöglichkeiten zu sehen. Die Gemeinde unterstützt diese Entwicklung durch die Bereitstellung geeigneter Rahmenbedingungen. Mit der Verfügbarkeit einer guten Breitbandanbindung konnte in der Vergangenheit bereits eine essenzielle Grundvoraussetzung geschaffen werden.

Die Begleitung von privaten Interessenten bei der Prüfung und Umsetzung von sogenannten Co-Working-Angeboten oder die Berücksichtigung entsprechender räumlichen Anforderungen in Wohnhäusern (Integration von Büroräumen, Ausweisung von Wohn-Mischgebieten etc.) bei der Ausweisung neuer Wohnbauflächen sind Bespiele für die Bereitstellung weiterer Rahmenbedingungen. Besonders im Ortskern von Rellingen-Ort können die Potenziale geprüft werden, da von diesen ein zusätzlicher Betrag zur Belebung des Ortskerns ausgeht. Die Gemeinde profitiert in diesem Zuge unter anderem von einer Reduzierung der Pendlerfahrten (Reduzierung des Verkehrsaufkommens) und durch die Attraktivierung als Wohn- und Arbeitsort. Diese Rahmenbedingungen müssen kontinuierlich überprüft und ortsangemessen weiterentwickelt werden.

Im Zuge der Erarbeitung einer Entwicklungsstrategie für das Rellinger Gewerbe sollten auch energetische Themen betrachtet werden. So können energetische Potenziale in Netzen gedacht werden, um bspw. die Abwärme von Betrieben effektiv zu nutzen. Im Zusammenhang mit den angrenzenden Wohngebieten können auch energetische Quartierskonzepte entwickelt werden. Hier besteht ein enger Zusammen-hang mit dem Themenfeld Nachhaltigkeit im Kapitel Natur, Umwelt & Naherholung.

Perspektivisch kommt einer gewerblichen Entwicklung im regionalen Kontext eine stärkere Bedeutung zu, da auch im regionalen Zusam-menhang kaum noch attraktive Gewerbeflächen an der Autobahn zur Verfügung stehen. Gemeinsam mit den Nachbarkommunen, der SUK und der Metropolregion sollte eine gemeinsame Suche nach attraktiven Standorten initiiert werden. Für Rellingen bietet sich die Möglich-keit, sich finanziell oder bspw. durch die Bereitstellung von Ausgleich-flächen etc. zu beteiligen. Die regionalen Verkehrsbelastungen sind dabei stets zu berücksichtigen.

Die Einzelhandelssituation in Rellingen kann insgesamt als ausreichend bewertet werden: Insbesondere im periodischen/ täglichen Be-darf verfügt die Gemeinde Rellingen über ein gutes Einzelhandelsangebot. Für die Zukunft gilt die vorhandenen Nahversorgungsangebote in der Fläche zu sichern und in den Ortsteilen ggf. zu ergänzen. Das Ziel der Gemeinde- und Einzelhandelsentwicklung sollte es sein, eine aus-reichende Grundversorgung der eigenen Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs sicherzustellen.

Aus gutachterlicher Sicht kann es zudem sinnvoll erscheinen, weitere Einzelhandelsnutzungen für den Ortskern von Rellingen-Ort zu gewinnen. Weitere Facheinzelhandelsbetriebe und kleinere Filialkonzepte könnten das bestehende Angebot quantitativ und qualitativ ergänzen. Eine detailliertere Betrachtung des Ortskerns von Rellingen-Ort erfolgt im nachfolgenden Kapitel zum Handlungsfeld Ortskern Rellingen.

Darüber hinaus sollte die Digitalisierungsstrategie des örtlichen Einzelhandels weiter vorangetrieben werden. Die Handlungsempfehlung richtet sich jedoch mit erster Priorität an die Händler*innen und Unternehmenden in Rellingen, die ihre digitale Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit sicherstellen müssen. Das Engagement des Treffpunktes Rellingen gilt es weiterhin zu stärken.
Für die gewerbliche Entwicklung in Rellingen gelten folgende Grundsätze, die zukünftig beachtet werden sollen:

  • Weiteres Wachstum behutsam und nach Bedarf mit qualitativem Anspruch
  • Vermeidung weiterer Zersiedelung der Landschaft
  • Förderung von vorausschauenden Planungen hinsichtlich der Vermeidung zusätzlicher konflikthafter Gemengelagen
  • Wo möglich, Abbau von bestehenden Konflikten mit Wohnnutzungen
  • Förderung von Flexiblen Arbeitsplätzen und Co-Working

Für das Handlungsfeld ergeben sich folgende Leitziele:

  • Erhalt und ortsangemessene Weiterentwicklung der lokalen Gewerbefunktionen
    Die Soll-Ziele und einzelne Maßnahmen finden Sie hier.

  • Sicherung der Nahversorgung und Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen in den Ortskernen
    Die Soll-Ziele und einzelne Maßnahmen finden Sie hier.